Möglichkeit des Schuldners: | Insolvenzerklärung |
Rechtsnatur: | freiwilliger Akt des Schuldners |
Rechtsgrundlage: | SchKG 191 |
Wirkung: | Rechtswohltat, in dem der Schuldner nicht mehr mit einzelnen Betreibungen (Einzelexekutionen), sondern in einer Gesamtauseinandersetzung mit seinen Gläubiger konfrontiert wird (Generalexekution) |
Gläubigeraspekt: |
|