Schuldnerrechte
| Möglichkeit des Schuldners: | Insolvenzerklärung |
| Rechtsnatur: | freiwilliger Akt des Schuldners |
| Rechtsgrundlage: | SchKG 191 |
| Wirkung: | Rechtswohltat, in dem der Schuldner nicht mehr mit einzelnen Betreibungen (Einzelexekutionen), sondern in einer Gesamtauseinandersetzung mit seinen Gläubiger konfrontiert wird (Generalexekution) |
| Gläubigeraspekt: |
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